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Online Zulassung von Fahrzeugen

Wie funktioniert die Online Zulassung über Sprint Logistik?

Du bekommst von uns eine vorläufige Zulassung mit der du sofort losfahren kannst.
Du kannst mit ungesiegelten Schilder direkt am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Siegel und HU-Plakette für die Schilder, der neue Fahrzeugbrief und der neue Fahrzeugschein werden dir nach ein paar Tagen per Post zugeschickt.

Wie bekomme ich Schilder?

Die Schilder kannst du über uns bekommen oder selber besorgen . Wenn du ein Wunschkennzeichen reserviert hast, bringe bitte auch die Reservierungs-PIN mit.

Online Identifikation – wie geht das?

Im Verlauf der Zulassung musst du dich online über einen externen Dienstleister mit deinem Smartfone per Video identifizieren.
Dein Ausweis muss bei der Online-Zulassung über uns keine freigeschalteten Online-Funktionen haben!
Du kannst dich mit folgenden Dokumenten ausweisen:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • eAT – elektronischer Aufenthaltstitel
  • bei EU Bürgern die in Deutschland leben: Der Pass / Ausweis des Herkunftslandes

Wie die Identifikation abläuft, kannst du dir hier bei youtube ansehen.
Wir helfen dir dabei, wenn du Schwierigkeiten hast.

Zulassung auf eine Firma oder ein Gewerbe?

Geht auch. Allerdings zur Zeit nur für Juristische Personen, (also GmbH, AG aber auch GmbH & Co. KG). Wir benötigen folgende Angaben von Euch:

  • Ausweisdokument der geschäftsführenden Person (oder ggf. Prokurist*in mit alleiniger Vollmacht)
  • Handelsregister-Auszug (bzw. die HR-Nummer(n)

Das Handelsregister wird online abgefragt und die geschäftsführende Person muss sich dann im Video-Verfahren identifizieren.

Auch hier: Online – Ausweisfunktionen oder ein Elster-Unternehmenskonto sind nicht nötig.

Wenn Ihr eine größere Fahrzeug-Flotte und viele Anmeldungen / Ummeldungen habt, wäre auch eine Daueridentifikation für 3 Monate möglich. Dann muss sich die vielbeschäftigte Geschäftsführerin sich nicht für jeden Vorgang neu ausweisen.

Welche Vorgänge sind möglich?

  • Anmeldung von Neufahrzeugen
  • Anmeldungen von stillgelegten oder noch zugelassenen Fahrzeugen mit und ohne Halterwechsel
  • Adressänderungen
  • Namensänderungen
  • Stilllegungen

Voraussetzung ist immer, dass deine Fahrzeugpapiere bereits über Sicherheitscodes verfügen.

Falls nicht, können wir dein Auto in Bremen auch über unseren herkömmlichen Zulassungsservice anmelden.

Wie schnell bekomme ich meine Zulassung?

In der Regel bekommst du deine Zulassung innerhalb von 24 Stunden.

Anmeldung eines Importfahrzeuges

Was ist bei der Anmeldung eines Autos mit ausländischen Papieren in Deutschland zu beachten?

Zusätzlich zu den grundsätzlich benötigten Dokumenten (Vollmacht, Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer, Ausweis und EVB-Nummer) müssen diese Dokumente vorgelegt werden:

Neufahrzeug:

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere
  • Kaufvertrag oder Fahrzeugrechnung
  • Bestätigung des Händlers, dass noch keine deutschen Papiere beantragt wurden
  • bei EU-Fahrzeugen COC – (Certificate of Conformity)

Bei Fahrzeugen die nicht aus der EU kommen oder NICHT über ein COC verfügen.

  • Unbedenklichkeitserklärung des Zoll
  • Gutachten nach §21 (Einzelabnahme)
  • ggf. Nachweise über erfolgte Umrüstungen, Datenbestätigung der FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer)

Gebrauchtfahrzeug:

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere
  • Kaufvertrag oder Fahrzeugrechnung
  • bei EU-Fahrzeugen COC – (Certificate of Conformity) + deutsche HU/AU Bescheinigung.
  • Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist: Kennzeichenschilder

Bei Fahrzeugen die nicht aus der EU kommen oder NICHT über ein COC verfügen.

  • Unbedenklichkeitserklärung des Zoll
  • Gutachten nach §21 (Einzelabnahme)
  • ggf. Nachweise über erfolgte Umrüstungen, Datenbestätigung der FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer)

Falls Sie selbst aus dem Ausland nach Deutschland ziehen und Ihr eigenes Fahrzeug ummelden:

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere
  • bei EU-Fahrzeugen COC – (Certificate of Conformity) + deutsche HU/AU Bescheinigung.
  • Kennzeichenschilder

Bei Fahrzeugen die nicht aus der EU kommen oder NICHT über ein COC verfügen.

  • Unbedenklichkeitserklärung des Zoll
  • Gutachten nach §21 (Einzelabnahme)
  • ggf. Nachweise über erfolgte Umrüstungen

Bitte beachten Sie

Die Zulassung von Importfahrzeugen ist teilweise sehr aufwändig. Eventuell müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden oder zusätzliche Nachweise über technische Änderungen erbracht werden. Wir unterstützen Sie dabei gern, weisen aber darauf hin, dass entstehender Mehraufwand gegebenfalls von uns auch zusätzlich berechnet wird.

Grundsätzlich ist die Zulassung eines „üblichen“ Fahrzeuges aus dem EU-Ausland problemlos möglich. Bei Ihrer selbstimportierten Autorarität aus Übersee sollten Sie sich hingegen auf größere (und eventuell sogar unlösbare) Schwierigkeiten einstellen.

Bei Gebrauchtfahrzeugen werden die Fahrzeugpapiere und ggf. vorgelegte Kennzeichen-Schilder des Herkunftslandes vom Amt einbehalten. Falls Sie diese zurückerhalten wollen, setzten Sie bitte einen entsprechenden „Zweizeiler“ auf.

Wenn die Kennzeichen-Schilder sich nicht durch die Entfernung eines Dienstsiegels entwertet werden können, werden diese in jedem Fall eingezogen, dass betrifft zum Beispiel Fahrzeuge aus den Niederlanden oder Grossbritannien.