Gegenüber der Zulassung auf eine Privatperson gibt es bei die Anmeldung eines Firmenwagens sind einige Besonderheiten.
Im Grundsatz müssen folgende Angaben nachgewiesen werden:
- die Existenz der Firma
- die Anschrift
- die Zeichnungsberechtigung des Vollmachtengebers
Je nach Gesellschaftsform des Unternehmens geschieht dies unterschiedlich:
Zulassung auf eine juristische Person (GmbH, AG, UG)
Im Falle von juristischen Personen wie einer GmbH, AG oder UG wird ein Handelsregisterauszug und ggf. eine Gewerbeanmeldung benötigt.
Die Vollmacht und die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer müssen von einem/r GeschäftführerIn oder ProkuristIn unterschrieben werden. Diese müssen logischerweise auch im HR-Auszug genannt sein. Diese Unterschrift muss mit einer Personalausweis-Kopie belegt werden.
Bitte achten Sie darauf, ob die Prokuristen alleine zeichnungsberechtigt sind oder nur zusammen mit einem Geschäftsführenden oder einer weiteren Prokuristin. In diesem Fall müssen die Vollmachten/Einzugsermächtigungen natürlich von allen erforderlichen Personen unterschrieben werden und entsprechend die Personalausweis-Kopien von allen Personen vorgelegt werden.
Hat die Firma verschiedene Zweigstellen haben muss die Zulassung nicht zwangsläufig am Hauptsitz des Unternehmen erfolgen, das Fahrzeug kann auch am Sitz der Zweigstelle zugelassen werden.
Beispiel:
Der Hauptsitz der Firma in am Ort A und die Zweigstelle an Ort B und die Zulassung soll auf Ort B erfolgen. Dafür wird dann neben dem Handelsregisterauszug des Hauptsitzes zusätzlich die Gewerbeanmeldung für die Zweigniederlassung benötigt.
Vereine, Genossenschaften, Freiberufler
Bei einer Fahrzeugzulassung für einen Verein (e.V.), eine Genossenschaft (e.G.), Stiftung oder eingetragene Partnerschaft, benötigen wir entsprechende Nachweise über die Geschäftsadresse. Also z.B. die Eintragung im Partnerschaftsregister oder Vereinsregister.
Freiberufler, die natürlich nicht im Handelsregister eingetragen sind, können Ihre Geschäftadresse mit einem Briefbogen belegen.
Personengesellschaften
Bei Einzelunternehmen reicht in der Regel die Gewerbeanmeldung aus, sollte die Firma im Handelsregister eingetragen sein (e.K.) zusätzlich auch den HR-Auszug.
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wird es etwas komplizierter:
Benötigt werden die Gewerbeanmeldung und Ausweise der GesellschafterInnen, der Gesellschaftervertrag. Es muss ein Gesellschaftesmitglied benannt werden, dessen Name als Verantwortlicher in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Darüberhinaus wird eine eine formlose Einverständniserklärung der übrigen Gesellschafter benötigt, dass sie Ihr Einverständnis dazu geben. Alle diese Personen müssen Ihre Unterschriften natürlich mit einer Kopie des Personalausweises belegen.
Ansonsten müssen natürlich alle relevanten Fahrzeugpapiere laut Liste vorgelegt werden.
Bei Fragen können Sie uns natürlich auch gerne anrufen!