Ja. Im Bundesland Bremen müssen die Bescheinigungen für Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung im Original vorgelegt werden.
Wenn Ihr Fahrzeug jünger als 3 Jahre ist, müssen sie jetzt nicht verzweifelt weitersuchen: Neufahrzeuge müssen erst nach 3 Jahren zur Hauptuntersuchung. (Achtung: es gelten Ausnahmen für Kraftfahrzeuge die z. B. als Taxi eingesetzt werden oder Vermietfahrzeuge.)
Sollten Sie die Dokumente nicht vom Verkäufer erhalten haben, können Sie sich eine Zweitschrift bei der Prüfstelle ausstellen lassen. Den direkten Link finden Sie hier:
Die Zulassungsstelle in Bremen akzeptiert Zweitschriften nur in folgender Form:
- Originale
- Einreichung per Fax direkt von der Prüfstelle ins Stadtamt
Sie haben Fragen dazu?