Anmeldung eines Importfahrzeuges

Was ist bei der Anmeldung eines Autos mit ausländischen Papieren in Deutschland zu beachten?

Zusätzlich zu den grundsätzlich benötigten Dokumenten (Vollmacht, Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer, Ausweis und EVB-Nummer) müssen diese Dokumente vorgelegt werden:

Neufahrzeug:

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere
  • Kaufvertrag oder Fahrzeugrechnung
  • Bestätigung des Händlers, dass noch keine deutschen Papiere beantragt wurden
  • bei EU-Fahrzeugen COC – (Certificate of Conformity)

Bei Fahrzeugen die nicht aus der EU kommen oder NICHT über ein COC verfügen.

  • Unbedenklichkeitserklärung des Zoll
  • Gutachten nach §21 (Einzelabnahme)
  • ggf. Nachweise über erfolgte Umrüstungen, Datenbestätigung der FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer)

Gebrauchtfahrzeug:

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere
  • Kaufvertrag oder Fahrzeugrechnung
  • bei EU-Fahrzeugen COC – (Certificate of Conformity) + deutsche HU/AU Bescheinigung.
  • Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist: Kennzeichenschilder

Bei Fahrzeugen die nicht aus der EU kommen oder NICHT über ein COC verfügen.

  • Unbedenklichkeitserklärung des Zoll
  • Gutachten nach §21 (Einzelabnahme)
  • ggf. Nachweise über erfolgte Umrüstungen, Datenbestätigung der FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer)

Falls Sie selbst aus dem Ausland nach Deutschland ziehen und Ihr eigenes Fahrzeug ummelden:

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere
  • bei EU-Fahrzeugen COC – (Certificate of Conformity) + deutsche HU/AU Bescheinigung.
  • Kennzeichenschilder

Bei Fahrzeugen die nicht aus der EU kommen oder NICHT über ein COC verfügen.

  • Unbedenklichkeitserklärung des Zoll
  • Gutachten nach §21 (Einzelabnahme)
  • ggf. Nachweise über erfolgte Umrüstungen

Bitte beachten Sie

Die Zulassung von Importfahrzeugen ist teilweise sehr aufwändig. Eventuell müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden oder zusätzliche Nachweise über technische Änderungen erbracht werden. Wir unterstützen Sie dabei gern, weisen aber darauf hin, dass entstehender Mehraufwand gegebenfalls von uns auch zusätzlich berechnet wird.

Grundsätzlich ist die Zulassung eines „üblichen“ Fahrzeuges aus dem EU-Ausland problemlos möglich. Bei Ihrer selbstimportierten Autorarität aus Übersee sollten Sie sich hingegen auf größere (und eventuell sogar unlösbare) Schwierigkeiten einstellen.

Bei Gebrauchtfahrzeugen werden die Fahrzeugpapiere und ggf. vorgelegte Kennzeichen-Schilder des Herkunftslandes vom Amt einbehalten. Falls Sie diese zurückerhalten wollen, setzten Sie bitte einen entsprechenden „Zweizeiler“ auf.

Wenn die Kennzeichen-Schilder sich nicht durch die Entfernung eines Dienstsiegels entwertet werden können, werden diese in jedem Fall eingezogen, dass betrifft zum Beispiel Fahrzeuge aus den Niederlanden oder Grossbritannien.

Benötige ich HU- und AU-Gutachten für die Zulassung?

Ja. Im Bundesland Bremen müssen die Bescheinigungen für Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung im Original vorgelegt werden.

Wenn Ihr Fahrzeug jünger als 3 Jahre ist, müssen sie jetzt nicht verzweifelt weitersuchen: Neufahrzeuge müssen erst nach 3 Jahren zur Hauptuntersuchung. (Achtung: es gelten Ausnahmen für Kraftfahrzeuge die z. B. als Taxi eingesetzt werden oder Vermietfahrzeuge.)

Sollten Sie die Dokumente nicht vom Verkäufer erhalten haben, können Sie sich eine Zweitschrift bei der Prüfstelle ausstellen lassen. Den direkten Link finden Sie hier:

Die Zulassungsstelle in Bremen akzeptiert Zweitschriften nur in folgender Form:

  • Originale
  • Einreichung per Fax direkt von der Prüfstelle ins Stadtamt

Sie haben Fragen dazu?

Was ist bei der Zulassung von Firmenfahrzeugen zu beachten?

Gegenüber der Zulassung auf eine Privatperson gibt es bei die Anmeldung eines Firmenwagens sind einige Besonderheiten.

Im Grundsatz müssen folgende Angaben nachgewiesen werden:

  • die Existenz der Firma
  • die Anschrift
  • die Zeichnungsberechtigung des Vollmachtengebers

Je nach Gesellschaftsform des Unternehmens geschieht dies unterschiedlich:

Zulassung auf eine juristische Person (GmbH, AG, UG)

Im Falle von juristischen Personen wie einer GmbH, AG oder UG wird ein Handelsregisterauszug und ggf. eine Gewerbeanmeldung benötigt.

Die Vollmacht und die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer müssen von einem/r GeschäftführerIn oder ProkuristIn unterschrieben werden. Diese müssen logischerweise auch im HR-Auszug genannt sein. Diese Unterschrift muss mit einer Personalausweis-Kopie belegt werden.

Bitte achten Sie darauf, ob die Prokuristen alleine zeichnungsberechtigt sind oder nur zusammen mit einem Geschäftsführenden oder einer weiteren Prokuristin. In diesem Fall müssen die Vollmachten/Einzugsermächtigungen natürlich von allen erforderlichen Personen unterschrieben werden und entsprechend die Personalausweis-Kopien von allen Personen vorgelegt werden.

Hat die Firma verschiedene Zweigstellen haben muss die Zulassung nicht zwangsläufig am Hauptsitz des Unternehmen erfolgen, das Fahrzeug kann auch am Sitz der Zweigstelle zugelassen werden.

Beispiel:

Der Hauptsitz der Firma in am Ort A und die Zweigstelle an Ort B und die Zulassung soll auf Ort B erfolgen. Dafür wird dann neben dem Handelsregisterauszug des Hauptsitzes zusätzlich die Gewerbeanmeldung für die Zweigniederlassung benötigt.

Vereine, Genossenschaften, Freiberufler

Bei einer Fahrzeugzulassung für einen Verein (e.V.), eine Genossenschaft (e.G.), Stiftung oder eingetragene Partnerschaft, benötigen wir entsprechende Nachweise über die Geschäftsadresse. Also z.B. die Eintragung im Partnerschaftsregister oder Vereinsregister.

Freiberufler, die natürlich nicht im Handelsregister eingetragen sind, können Ihre Geschäftadresse mit einem Briefbogen belegen.

Personengesellschaften

Bei Einzelunternehmen reicht in der Regel die Gewerbeanmeldung aus, sollte die Firma im Handelsregister eingetragen sein (e.K.) zusätzlich auch den HR-Auszug.

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wird es etwas komplizierter:

Benötigt werden die Gewerbeanmeldung und Ausweise der GesellschafterInnen, der Gesellschaftervertrag. Es muss ein Gesellschaftesmitglied benannt werden, dessen Name als Verantwortlicher in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Darüberhinaus wird eine eine formlose Einverständniserklärung der übrigen Gesellschafter benötigt, dass sie Ihr Einverständnis dazu geben. Alle diese Personen müssen Ihre Unterschriften natürlich mit einer Kopie des Personalausweises belegen.

Ansonsten müssen natürlich alle relevanten Fahrzeugpapiere laut Liste vorgelegt werden.

Bei Fragen können Sie uns natürlich auch gerne anrufen!

Kann ich mein Auto in fünf Minuten online anmelden?

Auch wenn wir im Jahr 2022 leben muss man das leider verneinen.

Das Stadtamt bietet die Möglichkeit der Online Zulassung von Fahrzeugen. Sie benötigen dafür einen Personalausweis in dem die Datenfunktionen freigeschaltet sind und ein entsprechendes Lesegerät oder die Handy-App. Ihr Fahrzeug darf nur ein bestimmtes Alter haben. Die Schilder müssen Sie sich selbst beschaffen. Die Fahrzeugpapiere und die Siegel für die Kennzeichen werden Ihnen nach ein paar Tagen per Post von der Zulassungsstelle zugeschickt.

Es wird deutlich bequemer, wenn sie uns mit der Anmeldung Ihren Fahrzeuges beauftragen!
Sie können unsere Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandat für die Steuer am Rechner ausfüllen und uns diese können Sie uns per email zukommen lassen. Die Originalpapiere holt dann ein Fahrradkurier bei Ihnen ab.

Nach erfolgter Zulassung erhalten Sie die Papiere und Schilder fix und fertig gesiegelt per Kurier zurück. Sie müssen für die Zulassung das Haus nicht verlassen.

Welche Papiere wir genau von Ihnen benötigen erfahren Sie hier.