Was ist bei der Anmeldung eines Autos mit ausländischen Papieren in Deutschland zu beachten?
Zusätzlich zu den grundsätzlich benötigten Dokumenten (Vollmacht, Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer, Ausweis und EVB-Nummer) müssen diese Dokumente vorgelegt werden:
Neufahrzeug:
- die ausländischen Fahrzeugpapiere
- Kaufvertrag oder Fahrzeugrechnung
- Bestätigung des Händlers, dass noch keine deutschen Papiere beantragt wurden
- bei EU-Fahrzeugen COC – (Certificate of Conformity)
Bei Fahrzeugen die nicht aus der EU kommen oder NICHT über ein COC verfügen.
- Unbedenklichkeitserklärung des Zoll
- Gutachten nach §21 (Einzelabnahme)
- ggf. Nachweise über erfolgte Umrüstungen, Datenbestätigung der FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer)
Gebrauchtfahrzeug:
- die ausländischen Fahrzeugpapiere
- Kaufvertrag oder Fahrzeugrechnung
- bei EU-Fahrzeugen COC – (Certificate of Conformity) + deutsche HU/AU Bescheinigung.
- Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist: Kennzeichenschilder
Bei Fahrzeugen die nicht aus der EU kommen oder NICHT über ein COC verfügen.
- Unbedenklichkeitserklärung des Zoll
- Gutachten nach §21 (Einzelabnahme)
- ggf. Nachweise über erfolgte Umrüstungen, Datenbestätigung der FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer)
Falls Sie selbst aus dem Ausland nach Deutschland ziehen und Ihr eigenes Fahrzeug ummelden:
- die ausländischen Fahrzeugpapiere
- bei EU-Fahrzeugen COC – (Certificate of Conformity) + deutsche HU/AU Bescheinigung.
- Kennzeichenschilder
Bei Fahrzeugen die nicht aus der EU kommen oder NICHT über ein COC verfügen.
- Unbedenklichkeitserklärung des Zoll
- Gutachten nach §21 (Einzelabnahme)
- ggf. Nachweise über erfolgte Umrüstungen
Bitte beachten Sie
Die Zulassung von Importfahrzeugen ist teilweise sehr aufwändig. Eventuell müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden oder zusätzliche Nachweise über technische Änderungen erbracht werden. Wir unterstützen Sie dabei gern, weisen aber darauf hin, dass entstehender Mehraufwand gegebenfalls von uns auch zusätzlich berechnet wird.
Grundsätzlich ist die Zulassung eines „üblichen“ Fahrzeuges aus dem EU-Ausland problemlos möglich. Bei Ihrer selbstimportierten Autorarität aus Übersee sollten Sie sich hingegen auf größere (und eventuell sogar unlösbare) Schwierigkeiten einstellen.
Bei Gebrauchtfahrzeugen werden die Fahrzeugpapiere und ggf. vorgelegte Kennzeichen-Schilder des Herkunftslandes vom Amt einbehalten. Falls Sie diese zurückerhalten wollen, setzten Sie bitte einen entsprechenden „Zweizeiler“ auf.
Wenn die Kennzeichen-Schilder sich nicht durch die Entfernung eines Dienstsiegels entwertet werden können, werden diese in jedem Fall eingezogen, dass betrifft zum Beispiel Fahrzeuge aus den Niederlanden oder Grossbritannien.